Fragen und Antworten

Erdgas

Hier findest du Informationen zum Thema Erdgas.

Die Gasspeicherumlage ist ein gesetzlich festgelegter Preisbestandteil, der seit 2022 erhoben wird, um die Befüllung der deutschen Erdgasspeicher zu finanzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. 


War dieser Artikel hilfreich?

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Energiepreis-Entlastungspakets beschlossen, die Umlage ab 2026 nicht weiter zu erheben. Die bisherige Finanzierung der Speicherbefüllung wird neu geregelt, sodass die Umlage für Endverbraucherinnen und Verbraucher entfällt. 


War dieser Artikel hilfreich?

Ab dem 01.01.2026 wird die Gasspeicherumlage nicht mehr als separate Preisposition berechnet. Dadurch reduziert sich der staatlich regulierte Anteil Ihres Arbeitspreises um den bislang gültigen Umlagesatz. 


War dieser Artikel hilfreich?

Der aktuelle Umlagesatz liegt bei 0,289 Cent pro kWh. Bei einem typischen Haushaltsverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr ergibt sich eine Einsparung von etwa 58 Euro pro Jahr. 


War dieser Artikel hilfreich?

Nein. Der Wegfall der Umlage wird automatisch in Ihre Preisberechnung übernommen. Sie müssen nichts unternehmen. 


War dieser Artikel hilfreich?

Nein. Ihr Erdgasliefervertrag bleibt unverändert bestehen. Es wird lediglich ein gesetzlicher Preisbestandteil gestrichen. 


War dieser Artikel hilfreich?