Fragen und Antworten

24h-Lieferantenwechsel

Ab Juni 2025 wird dein Stromanbieterwechsel schneller und einfacher. Durch eine neue Regelung erfolgt der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden. Zudem ändern sich die Fristen für An- und Abmeldungen. Hier findest du Informationen rund um die neuen Regelungen. 

Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.


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Du kannst deinen Stromanbieter mit dem neuen 24-Stunden-Lieferantenwechsel künftig deutlich schneller und einfacher wechseln.
Wichtig: Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten gelten weiterhin, unabhängig von der Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels.
Beachte folgende Punkte, damit dein Wechsel reibungslos abläuft:
  • Gib deine Marktlokations-ID an, damit dein Wechsel besonders schnell bearbeitet werden kann.
  • Es ist nicht mehr möglich, nachträgliche An- oder Abmeldungen (z. B. bei Umzügen) vorzunehmen. Melde uns deinen Umzug daher frühzeitig!


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Damit die Vorgaben der Bundesnetzagentur einwandfrei umgesetzt werden können, braucht es digitale Standards für alle Lieferanten und Netzbetreiber. Mit der eindeutig zugeordneten Marktlokations-ID ist das jetzt möglich. 


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Damit dein Energievertrag korrekt gewechselt werden kann, brauchst du deine Marktlokations-ID. Sie identifiziert deine Verbrauchsstelle eindeutig und sorgt für eine reibungslose Kommunikation zwischen Versorgern und Netzbetreibern. Ab dem 6. Juni 2025 ist die Angabe der MaLo-ID bei jedem Anbieterwechsel sowie bei An-, Ab- und Ummeldungen verpflichtend.
Ohne die MaLo-ID kann dein Anbieterwechsel entweder abgelehnt oder verzögert werden, da Zählernummern oder andere Angaben ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichen. Du findest deine Marktlokations-ID auf deiner letzten Jahresverbrauchsabrechnung.


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Nein, deine Marktlokations-ID ist fest mit der Abnahmestelle deines aktuellen Wohnsitzes verknüpft und zieht nicht mit dir um. Sie wird vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB) vergeben und bleibt auch bei einem Zählerwechsel unverändert.


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Damit dein Verbrauch nicht deinem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt wird, ist es wichtig, dich frühzeitig anzumelden. So kannst du mögliche Missverständnisse vermeiden und sicherstellen, dass alles korrekt abläuft.


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Die Marktlokations-ID ist eine elfstellige, eindeutige Nummer, die deine Verbrauchsstelle kennzeichnet. Sie sorgt für einen transparenten und effizienten Informationsaustausch zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Verbrauchern. Dank der Marktlokations-ID können Fehler und Verwechslungen vermieden werden, sodass alles reibungslos funktioniert.


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Die Marktlokations-ID findest du auf deiner letzten Jahresrechnung.


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Wenn du dich vor deinem Umzug nicht abmeldest und sich auch kein Nachmieter auf den Zähler anmeldet, musst du die Energiekosten bis zur endgültigen Kündigung weiterzahlen – selbst wenn du dort nicht mehr wohnst. Es kann sogar passieren, dass dir der Verbrauch des Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Melde uns deinen Umzug daher frühzeitig, damit alles reibungslos läuft!


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Bitte informiere uns frühzeitig, mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin, über geplante Umzüge oder Wechsel. So stellst du sicher, dass die An- oder Abmeldung fristgerecht erfolgen kann.
Die vertraglichen Bedingungen ändern sich durch die neuen Regelungen nicht – die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen deines Vertrages gelten weiterhin.
Wichtig zu wissen: Nachträgliche Korrekturen der Ein- und Auszugstermine sind nicht möglich!


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Wenn du deinen Vertrag bei uns kündigen möchten, nutze bitte unser Kündigungs-Formular.
Nutze für deinen Umzug gerne unser Umzugs-Formular und halte folgende Informationen bereit:
  • deine neue Adresse
  • deine MaLo-ID
  • die Zählernummer und den Zählerstand deiner alten und neuen Wohnung
  • das Datum Ihres Ein- und Auszugs
Alternativ kannst du deinen Umzug auch ganz einfach per E-Mail an ingo@logoenergie.de mitteilen.


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Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachte hier auch die Regelungen in deinem aktuellen Vertrag.


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