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Was ist die sogenannte „Bio-Treppe“?
Was ist die sogenannte „Bio-Treppe“?
Neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen müssen ab bestimmten Jahren einen Mindestanteil biogener Brennstoffe oder bestimmter Wasserstoffarten nutzen. Vorgesehen sind 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
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