Die bisherige pauschale Vorgabe, dass neue Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt. Neue Vorgaben gibt es vor allem für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen: Ab 2029 müssen schrittweise biogene Brennstoffe und bestimmte Wasserstoffarten eingesetzt werden. Umgangssprachlich wird dafür teilweise der Begriff „Bio-Treppe“ verwendet. Im Gesetz selbst geht es um Mindestanteile bestimmter gesetzlich zugelassener Brennstoffe bei neuen Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen.